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Das Konzept der Schadenfreiheitsklassen in der Kfz-Versicherung ist ganz einfach: wer unfallfrei fährt, wird mit einem niedrigen Beitragsatz belohnt. Wer dagegen häufiger Unfälle verursacht, muss entsprechend mehr bezahlen. Dies ist nicht nur ein Anreiz, im Straßenverkehr besonders aufmerksam zu sein, sondern sorgt auch für eine gerechte Beitragsverteilung innerhalb der Versichertengemeinschaft. Schadenfreiheitsklassen gibt es in der Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung, in der Teilkaskoversicherung dagegen nicht. Die Höhe des Schadenfreiheitsrabattes bestimmt sich nach der Anzahl von unfallfreien Jahren, wobei fremdverschuldete Unfälle keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt haben. Die Anzahl an unfallfreien Jahren wird mit der Schadenfreiheitsklasse, oder kurz SF, ausgedrückt. So bedeutet z.B. SF 10, dass der Versicherungsnehmer in den letzen 10 Jahren keinen selbstverschuldeten Unfall hatte. Ein Versicherungsfall führt dabei immer zu einer Rückstufung um mehrere Schadenfreiheitsklassen. Es dauert daher nach einem selbst verschuldeten Unfall immer wieder einige Jahre, um wieder in seine alte Schadenfreiheitsklasse zurückzukehren. Es ist aber bei den meisten Versicherungen möglich, einen Schaden selbst zu begleichen und damit in der bisherigen günstigen Schadenfreiheitsklasse zu bleiben. Dies lohnt sich vor allem dann, wenn die Betragserhöhung der Kfz-Versicherung im Vergleich zum entstandenen Schaden sehr hoch wäre. Mit jedem unfallfreien Jahr erfolgt zwar eine Erhöhung der Schadenfreiheitsklasse, aber nicht unbedingt eine Erhöhung des Schadenfreiheitsrabattes und damit ein niedrigerer Versicherungsbeitrag. Üblicherweise erhöht sich der Schadenfreiheitsrabatt in den unteren Schadenfreiheitsklassen schneller, d.h. es erfolgt in fast jedem Jahr eine Erhöhung des Schadenfreiheitsrabattes. Wenn der Rabatt allerdings ohnehin schon sehr hoch ist, findet eine weitere Rabatterhöhung erst wieder nach mehreren unfallfreien Jahren statt. Wie hoch der Schadenfreiheitsrabatt in einer erreichten Schadenfreiheitsklasse ist, ist von Autoversicherung zu Autoversicherung unterschiedlich und muss in den Versicherungsbedingungen nachgesehen werden. Bei einem Wechsel des Versicherers wird die aktuelle Schadenfreiheitsklasse übernommen. Es ist sogar möglich, eine bestehende Kfz-Versicherung auf einen Verwandten zu übertragen, so dass dieser vom Schadenfreiheitsrabatt dieses Vertrages profitieren kann. Auf diese Weise kann z.B. der hohe Schadenfreiheitsrabatt einer nicht mehr benötigten Versicherung für einen abgemeldeten Zweitwagen vom Sohn oder von der Tochter weitergenutzt werden.
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