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Datenschutz

Von: Schreiberlein

Was ist Datenschutz?

In zahlreichen Lebensbereichen können Leistungen nur in Anspruch genommen werden, wenn die betroffene Person Informationen über sich Preis gibt.

Der rasante Fortschritt im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien seit den siebziger Jahren ermöglicht, die immer größer werdenden Datenbestände automatisiert zu verarbeiten und miteinander zu verknüpfen.

Diese Entwicklung birgt Gefahren für die Persönlichkeitsentwicklung und Persönlichkeitsentfaltung.
Dem Individuum ist es nicht mehr möglich, ein Bild von sich selbst für seine Umwelt zu entwerfen, wenn es nicht durchschauen kann, was andere Menschen bereits über seine Person wissen.

Diese verfassungsrechtlich garantierte Befugnis wird als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bezeichnet.
Informationelle Selbstbestimmung bedeutet, dass jeder Einzelne die Möglichkeit haben soll, selbst darüber zu bestimmen, wer wann welche Information über ihn erhält.

Der Datenschutz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht, nämlich das Recht auf informelle Selbstbestimmung. Danach kann der Betroffene grundsätzlich selbst darüber entscheiden, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt.

Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. Dagegen wurde in den meisten Landesverfassungen eine Datenschutzregelung aufgenommen.

Andererseits sorgen die Datenschutzrechtlichen Vorschriften dafür, dass mit personenbezogenen Daten gewissenhaft umgegangen wird.

Datensicherheit ist ein Teil des Datenschutzes.

Datensicherheit umfasst organisatorische, bauliche und technische Maßnahmen zum Schutz aller Daten vor Zerstörung, Fehlern und Missbrauch. Datensicherheit bezieht sich auf alle relevanten Informationen einer Organisation oder eines Unternehmens einschließlich personenbezogener Daten.

Datensicherheit bedeutet, seine Daten technisch gegen Angriffe von innen und außen vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Darüber hinaus soll die Verfügbarkeit und die Integrität von Daten gewährleistet werden. Ziel ist es, das Risiko für einen nachhaltigen Schaden aufgrund von verlorenen, manipulierten oder gestohlenen Daten zu eliminieren.

Alle Unternehmen, die besonders schützenswerte Daten erheben und verarbeiten oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung oder zum Zwecke der anonymisierten Übermittlung automatisiert verarbeiten, müssen unabhängig von ihrer Beschäftigtenzahl - immer einen betrieblichen externen Datenschutzbeauftragten bestellen.



Artikel Quelle: http://www.artikelverzeichnis-artikel.de


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