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Als Mitfahrgelegenheit wird die organisierte Mitnahme von weiteren Personen im eigenen Auto bezeichnet. Teilweise wird damit auch die Reise mit der Bahn bezeichnet, bei der die Fahrt für mehrere Personen billiger wird. Früher wurden Fahrgemeinschaften allein über die Mitfahrzentralen organisiert. Diese kümmern sich um die Koordination von Fahrern und Mitfahrwilligen, legen den Preis fest und berechnen dafür eine kleine Provision im Preis mit. Mit der zunehmenden Verbreitung des Internets können heutzutage über spezielle Internetseiten, die eine Fahrgemeinschaft, ohne zusätzliche Gebühr, selbst organisiert werden. Bevor das Internet der breiten Masse zugänglich war, gab es bereits gebührenfreie Mitfahrgelegenheiten. Nicht selten wurden eigens dafür angelegte Schwarze Bretter, beispielsweise bei studentischen Organisationen oder in Hochschulen selbst, aufgehängt. Heutzutage kann man im World Wide Web knapp ein Dutzend Mitfahrzentralen finden, die deutschland- und europaweit angesiedelt sind. Diese elektronischen Institutionen haben sich unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt. Es ist für Jeden etwas dabei. Egal ob es sich um eine einmalig orientierte Langstreckenfahrt handelt, ein Student schnell mal wieder seinen Eltern einen Besuch abstatten möchte oder ein Berufspendler regelmäßig seine Strecke abfährt. Die Suchmasken sind teilweise sehr penibel und ortsteilgenau. Auf stark frequentierten Pendlerstrecken werden sogar schon bekannte Parkplätze als Treffpunkt angegeben, auf denen dann die verabredeten Mitfahrer abgeholt bzw. abgesetzt werden . Die Mitfahrgelegenheit ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Diese hat das Ziel, nach § 705 BGB, einen gemeinsamen Zweck zu erreichen, der durch einen Vertrag beschlossen ist. Aber vor allem sollen die vereinbarten Beiträge geleistet werden. Weiterhin sind auch so genannte Mitfüge entstanden, ebenfalls eine Form der Mitfahrgelegenheit, die über Mitflugzentralen vermittelt werden.
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