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Als Wohnungsbau wird der Bau von Gebäuden oder kompletten Siedlungen bezeichnet, die vornehmlich zum Wohnen dienen sollen. Dabei kann der Wohnungsbau entweder durch eine private Initiative oder auch durch die öffentliche Hand zustande kommen. So spiegelt sich auch das herrschende wirtschaftliche oder gesellschaftliche System wieder. Zu der vorindustriellen Zeit gab es vergleichsweise wenig reine Wohnbauten, es dominieren mehr Bauten, die gleichermaßen zum Wohnen und Arbeiten gedacht waren. Nach der industriellen Revolution setzte sich mehr und mehr der Massenwohnungsbau durch, vor allem in den Großstädten. Dieser stellte für Investoren eine lukrative Geldanlage dar. Nach dem ersten Weltkrieg zeichnete sich der Wohnungsbau auch als soziale Aufgabe des Staates ab. Es ging zu der Zeit hauptsächlich darum, die Wohnungsnot zu beseitigen und erschwinglich Wohnraum zu schaffen. Es gibt seitdem verschieden geartete Wohnungsbauprogramme. Eine Form ist der soziale Wohnungsbau. Der soziale Wohnungsbau ist der staatlich geförderte Bau von Wohnraum für soziale Gruppen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. In der Vergangenheit war Deutschland eine Hochburg des sozialen Wohnungsbaus. Jedoch wurden 1988 die Privilegien und Bindungen der Wohnungsgemeinnützigkeit weitgehend abgeschafft, was zu einem Bedeutungsverlust des sozialen Wohnungsbaus geführt hat. So wird sich auch in Zukunft die Anzahl der Wohnungen im sozialen Wohnungsbau stark verringern. Während es 1987 noch 3,9 Millionen Sozialwohnungen gab, waren es 2007 nur noch 1,8 Millionen. Und Jahr für Jahr verlieren etwa 100.000 Wohnungen ihren Status als Sozialwohnung. In der Vergangenheit wurden etwa ein Drittel sozial und preislich gebundene Wohnungen als Voraussetzung für eine sozial ausgleichende Wohnungspolitik angesehen.
Artikel Quelle: http://www.artikelverzeichnis-artikel.de
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