Home | Versicherungen
Seit über 3 Jahren erleben Anbieter von Zahnversicherungen einen wahren Run auf Ihre Produkte. Über elf Millionen Bundesbürger haben sich bis jetzt für eine Zahnversicherung entschieden. Eine Marktsättigung schätzt die Assekuranz bei ca. 25 Millionen vermittelten Policen. Beim Zahnarzt mit Kassenzulassung haben Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen bekanntlich nur Anspruch auf einen Festzuschuss, der sich nicht nach dem Befund und eben nicht nach gewählter Therapie richtet. So erhält der Kassenpatient ca. 300 Euro Zuschuss von seiner staatlichen Krankenkasse, um seinen fehlenden Zahn mit Zahnersatz zu füllen. Selbst die einfachste kassenärztliche Regelversorgung kostet schon rund 550 Euro, sodass dem Kassenpatienten zwischen 35 % bis 50 % als Eigenbeteiligung übrig bleiben, die er aus eigener Tasche bezahlen muss. Entscheidet sich das Kassenmitglied für hochwertigen Zahnersatz, also Versorgung des Zahnersatzes mit einem Implantat, so steigt die Eigenbeteiligung beziehungsweise seine Selbstbeteiligung deutlich an. Am Markt werden Implantate mit Knochenaufbaumaßnahmen und funktionsanalytischen Maßnahmen für ca. 2.500 Euro bis 3.000 Euro pro Stück angeboten. So müssen gesetzliche Krankenversicherte mit einer Eigenbeteiligung von rund 2.000 pro Lücke rechnen. Das geht aber auch anders. Wer rechtzeitig vorsorgt, muss sich um sehr hohe Zuzahlungen für ein strahlendes Lächeln nicht kümmern. Im Rahmen der Tarifbedingungen übernimmt die Zahnversicherung bis zu 90 % der privatärztlichen Rechnung des Zahnarztes. Vor Abschluss einer Zahnversicherung sollte sich jeder Abschlusswillige aber ausführlich und gut informieren. Vielfach werden mangelhafte Produkte angeboten. In der Werbung wird eine 100 % Erstattung der Zahnersatzkosten suggeriert, die sich jedoch lediglich auf die Verdoppelung des staatlich festgelegten Festzuschusses bezieht. Da Verbraucher sich kaum für die Regelversorgung entscheiden, sondern lieber zum langlebigen und hochwertigen Zahnersatz greifen, muss eine gute Zahnversicherung mindestens 80 % der privatärztlichen Zahnarztrechnung übernehmen. Optimal ist es, wenn die Zahnzusatzversicherung keine Vorleistung der Krankenkasse fordert und gesundheitsreformunabhängig erstattet. So erhält der Versicherte auch dann seinen hohen Erstattungssatz, wenn die gesetzliche Krankenversicherung den Zahnersatz komplett aus dem Leistungskatalog streichen sollte.
Artikel Quelle: http://www.artikelverzeichnis-artikel.de
Bitte diesen Artikel bewerten.
5 out of 54 out of 53 out of 52 out of 51 out of 5
Not yet Rated