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Pkw- und Pferdeanhänger

Von: mwinter

Man versteht unter einem Personenkraftwagen ein Fahrzeug, welches mit einem Motor angetrieben wird. Man nennt Pkws auch Automobile. Ein Automobil besteht aus mindestens vier Rädern nach einer Richtlinienform.

In der Regel dürfen Personenwagen nicht mehr als neun Personen befördern (je nach Model). Diese gesetzliche höchstzugelassene Anzahl an Personen ist seit 2006 vorgeschrieben. Es dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie auch Sicherheitsgurte vorhanden sind. Es gibt aber auch noch ältere Fahrzeugmodelle, die ohne Gurte zugelassen sind wie beispielsweise Oldtimer. Hier gilt, nur so viele Personen wie Sitzplätze vorhanden sind.

Für die meisten Pkws gibt es so genannte „Pkw-Anhänger“, die man in vielen Autogeschäften oder einer Anhängervermietung bekommt. Diese Anhänger sind dafür zuständig, dass man möglichst viele und zusätzliche Lasten transportieren kann. Solche Zugmaschinen sind dann allerdings auch an bestimmte Normen gebunden. So muss man eine bestimmte Geschwindigkeit einhalten und darf nur soviel Gesamtgewicht transportieren, wie auch zugelassen ist. Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt durchschnittlich bei 80 km/h, wobei es durchaus auch sein kann, dass nur 60 km/h in einigen Ländern gestattet sind.

Neben den normalen Pkw-Anhänger gibt es auch Pferdeanhänger die dementsprechend Pferde transportieren können. Vor allem wenn man in den Urlaub fährt, lohnt sich ein solcher Pferdeanhänger. Gebrauchte Pferdeanhänger bekommt man schon für unter 1000,00 Euro im Internet ersteigert.



Artikel Quelle: http://www.artikelverzeichnis-artikel.de


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