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Die Rechtsformwahl bei einer Existenzgründung hängt zunächst einmal von den Gründungskosten ab. Die Gründung eines Einzelunternehmens bzw. einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist bekanntermaßen günstiger als die Gründung einer GmbH. Dies hängt damit zusammen, dass für eine GmbH-Gründung nicht nur ein Gesellschaftsvertrag, sondern auch eine notarielle Beurkundung nötig ist. Ferner spielt bei der GmbH auch das Stammkapital in Höhe von zur Zeit EUR 25.000 eine große Rolle. Entschärfend wirkt insoweit aber die Möglichkeit, dieses Stammkapital nach Gründung verbrauchen zu dürfen. Optimalerweise wird die Gründung von einem Berater begleitet, der sowohl die rechtlichen als auch die steuerlichen Aspekte im Griff hat (www.steuerberaterduesseldorf.com). So werden doppelte Beratungskosten vermieden. Wichtig ist bei einer Gründung auch der Weitblick und die ehrliche Einschätzung der Risiken. Bestehen Haftungsrisiken, z. B. durch die Gefahr eines hohen Forderungsausfalls und einer anschließenden Liquiditätskrise, so sollte die GmbH gewählt werden. Gleiches gilt bei haftungsrelevanten Handeln (z. B. bei der Softwareprogrammierung). Steuerlich hat die GmbH den Vorteil, dass der Steuersatz auf Gewinne, die nicht ausgeschüttet werden, wesentlich niedriger ist als der Steuersatz bei den übrigen Rechtsformen. Viele weitere Aspekte werden unter http://www.steuerberaterduesseldorf.com/rechtsformvergleich-gmbh-und-gmbh-co-kg.html dargestellt. Umsatzsteuerlich ist die Rechtsformwahl weitestgehend unbedeutend. So kann auch eine GmbH Kleinunternehmer sein, solange sie unter den entsprechenden Umsatzgrenzen bleibt. Gewerbesteuer fällt bei einer GmbH immer an. Hier ist sie auch nicht anrechenbar. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts fällt Gewerbesteuer bei den klassischen freiberuflichen Tätigkeiten (Arzt, Anwalt, Architekt etc.) nicht an. Ansonsten fällt sie zwar an, ist aber weitestgehend anrechenbar. Allerdings kommt es in bestimmten Fällen zu einer Gewerbesteuerbelastung, z. B. wenn kein positives Gesamteinkommen vorliegt oder das Gewerbe in einer Stadt mit einem hohen Hebesatz betrieben wird. Krischan Treyde Rechtsanwalt/Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht kanzlei@treyde.de
Artikel Quelle: http://www.artikelverzeichnis-artikel.de
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