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Welche Folgen hat die Gesundheitsreform für die Versicherten?

Von: j.rotstern

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch, den 10.06.2009 die Gesundheitsreform und deren Maßnahmen für rechtens erklärt und damit die Klage von fünf Versicherungsunternehmen abgewiesen. Geklagt hatten die fünf Branchengrößen Allianz, Victoria, Debeka, Axa, sowie die Süddeutsche Krankenversicherung. Auch drei privat versicherte Bürger hatten gegen die Gesundheitsreform geklagt. Sie sahen sich durch die Regelungen der Gesundheitsreform und speziell durch die Pflicht zur Einführung eines Basistarifs und die Verlängerung der Sperrfrist für einen möglichen Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die Private Krankenversicherung (PKV) in Ihrer unternehmerischen Freiheit eingeschränkt. Zudem befürchtet die private Krankenversicherung auch eine nicht überschaubare Kostensteigung die letztendlich unkalkulierbar sei und auf die Versicherten umgelegt werden müsse. Das Bundesverfassungsgericht wies diese Klage nun ab. Zwar sei die Pflicht zur Einführung eines Basistarifs durchaus ein Einschnitt der unternehmerischen Freiheit, jedoch überwiege das recht der Bürger auf eine weiterhin bezahlbare Krankenversicherung. Bisher war es so, dass private Krankenversicherungen selbst entscheiden durften, wen sie versichern. So konnten private Krankenversicherungen, anders als gesetzliche Krankenversicherungen, Ältere, oder Kranke ablehnen bzw. zu horrenden Beiträgen versichern. Dies ändert sich nun. Durch den Basistarif, der monatlich um die 570 € Beitrag kostet und den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, sind die privaten Krankenversicherungen nun verpflichtet jeden Interessenten zu versichern. Doch welche Auswirkungen hatte das bisher? Entsprechend neuester Zahlen haben derzeit lediglich rund 6000 Bürger den Basistarif der privaten Krankenversicherung in Anspruch genommen. Er ist einfach zu teuer und rechne sich für den Versicherten nicht. So scheinen die Befürchtungen der privaten Versicherungen und der privat versicherten Bürger, dass die Kosten durch die Aufnahme "teurer" Versicherter, steige, nicht einzutreten. Eine Änderung die jedoch Folgen haben wird ist die Verlängerung der Sperrfrist auf nun mehr drei Jahre. So können Angestellte zukünftig nur noch von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sie drei aufeinander folgende Jahre mindestens ein Einkommen in Höhe der Versicherungspflichtgrenze beziehen. Dies sind derzeit 48.600€.



Artikel Quelle: http://www.artikelverzeichnis-artikel.de


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