Search:

Home | Recht


Welche Rolle spielt die HOAI für die Planungsleistung?

Von: E. Frikell

Es ist schon lange auch zwischen Juristen streitig, welche Rolle die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ( HOAI ) bei der Ausführung von Planungsleistungen spielt.
Handelt es sich bei der HOAI nur um eine reine Vergütungsregelung für Planungsleistungen, oder sagt sie auch etwas über den Inhalt und den Umfang solcher Leistungen aus?
Der Bundesgerichtshof hat früher die Auffassung vertreten, dass die HOAI eine reine Vergütungsregelung darstelle, man ihr jedoch nichts über den Umfang der vom Planer zu erbringenden Planungsleistungen entnehmen könne.
Diese Rechtsprechung hat der BGH in letzter Zeit jedoch modifiziert.
Da in der HOAI im Detail die einzelnen Leistungsschritte einer Planung beschrieben sind, spielt diese Beschreibung zumindest auch dann für den Umfang der vom Planer geschuldeten Planungspflichten als Auslegungshilfe eine Rolle, wenn es sich um einen an der HOAI orientierten Planervertrag handelt, dessen Umfang nicht im Einzelnen konkret im Vertrag festgelegt worden ist.
In diesem Zusammenhang muss allerdings festgehalten werden, dass der BGH nach wie vor zwischen der Leistungsverpflichtung des Planers und der hierfür zu zahlenden Vergütung unterscheidet.
Das heißt für die Praxis, dass mangels konkreter vertraglicher Festlegung im Einzelfall aus der HOAI entnommen werden kann, welcher Umfang der Leistungsverpflichtung für den Planer besteht und welche von diesem später geforderten Leistungen darüber hinausgehen.
Daraus folgt, dass mangels anderweitiger Festlegung der Planer zumindest diejenigen Planungsleistungen schuldet, die in der HOAI für die jeweilige Leistungsphase festgelegt sind.
In diesem Zusammenhang vertritt der BGH konsequenterweise die Auffassung, dass nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers, die eine veränderte oder zusätzliche Planungsleistung des Planers erforderlich machen, auch als zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten sind.

E. Frikell



Artikel Quelle: http://www.artikelverzeichnis-artikel.de


Bitte diesen Artikel bewerten.

 

Not yet Rated

Powered by Article Dashboard